Busch 51860 - Robur Garant K 30, Energieversorgung

Robur Garant K 30, Energieversorgung
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Produktinformationen "Robur Garant K 30, Energieversorgung"
1958 wurde die Energieversorgung der administrativen Einteilung der DDR angepasst und in 14 Bezirke zuzüglich Ost-Berlin gegliedert. Im Norden gab es beispielsweise drei VEB Energieversorgungsbetriebe mit Sitz in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin. Diese wiederum hatten jeweils zwei Direktionsbereiche für Strom und Gas und waren für die gesamte Energieversorgung im Bezirk zuständig (dabei siedelte man in größeren Städten innerhalb der Direktionsbereiche »Elektroenergie« noch sogenannte Netzbetriebe an, sie erfüllten die Aufgabe von Stadtwerken. Diesen VEB Energieversorgungsbetrieben unterstanden das Netz bis zur 110 kV-Ebene sowie kleinere Kraftwerke im Gebiet. Den Großteil des Stroms bezogen sie jedoch, wie die westdeutschen Regionalversorger auch, aus dem Verbundnetz, das von den großen Braunkohle-kraftwerken im mitteldeutschen Revier gespeist wurde. Der Betrieb des Verbundnetzes oblag wiederum drei Betrieben, den VEB Verbundnetz Ost, Mitte und West. 1958 wurden diese drei Verbundnetze als Vereinigung Volkseigener Betriebe Verbundwirtschaft zusammengeschlossen. Ende der sechziger Jahre verfügte die DDR-Führung eine weitere Reorganisation, so wurden als erstes 1969 im Norden die drei VEB Energieversorgungen Neubrandenburg, Rostock und Schwerin zum VEB Energiekombinat Nord zusammengefasst. Den Energiekombinaten oblag die Versorgung mit Elektrizität, Gas und Fernwärme - ein Verbundnetz das ebenfalls wieder in zwei getrennte Unternehmen VEB Elektroenergie und VEB Gas aufgeteilt war. Entsprechend wurden ein Jahr später die Energiekombinate Mitte (Potsdam), West (Halle), Ost (Dresden) und Süd (Erfurt) gebildet. Das Vorbild des Modells diente zur Personenbeförderung, d.h. die Arbeiter wurden mit dem Garant auf die verschiedenen Baustellen gefahren. Im Heckbereich des Fahrzeugs wurden Arbeitsmittel und Material untergebracht.
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Hinweis zur Altersfreigabe:

Dieser Artikel ist nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet.
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